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Hinweis für Spenderinnen und Spender mit Wohnsitz in Rheinlad-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz gilt das sog. Sammlungsgesetz (SammlG) von 1970. Gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz haben wir eine Verpflichtungserklärung abgegeben, die uns das Sammeln von Spenden untersagt. Mitgliedschaften und Spenden aus Rheinland-Pfalz können daher nicht angenommen werden, selbst wenn Sie dies als Spender/in gerne möchten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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