Ihr Draht zur Mitgliederverwaltung

Sie sind bereits Fördermitglied bei HELP e.V. und haben Fragen rund um Ihre Fördermitgliedschaft? Sie benötigen eine Spendenbescheinigung? Sie möchten Ihre Fördermitgliedschaft kündigen?

Dann wenden Sie sich direkt an unsere Mitgliederverwaltung:

Telefon  05139 402 452

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:
help-deutschland@mitgliederservice.org

Gerne nehmen wir Ihr Anliegen auch per Post entgegen:

HELP e.V.
Sutelstraße 73
30659 Hannover

 

Hinweis für Spender/innen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz gilt das sog. Sammlungsgesetz (SammlG) von 1970. Gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz haben wir eine Verpflichtungserklärung abgegeben, die uns das Sammeln von Spenden untersagt. Fördermitgliedschaften und Spenden aus Rheinland-Pfalz können daher nicht angenommen werden, selbst wenn Sie dies als Spender/in gerne möchten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Häufige Fragen

Wofür wird meine Spende eingesetzt?

Dauerspenden: Auf unserer Startseite finden Sie alle Kooperationspartner, die derzeit von Ihrer Spende profitieren. Unsere Partner erhalten monatlich einen festen Betrag von uns, der für den jeweiligen Zweck eingesetzt wird. So können unsere Partner langfristig und nachhaltig planen und ihre Projekte verlässlich anbieten.

Einzelspenden: Wir erhalten regelmäßig Anfragen für einzelne Projekte, die einmalig eine bestimmte Förderung benötigen. Sofern das Projekt im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe angesiedelt ist, unterstützen wir hier ebenfalls gerne.

Kein Projekt und kein Partner erhält „einfach so“ eine Spende. Wir legen großen Wert auf Transparenz und holen im Vorfeld genaue Informationen zu jeder einzelnen Anfrage ein. Erst dann wird entschieden, ob eine Spende getätigt wird oder nicht.

Gibt es einen Mindestbeitrag für die Fördermitgliedschaft?

Ja. Um die langfristigen Fördermaßnahmen so sicher wie möglich planen zu können, wurde ein Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich für eine Fördermitgliedschaft festgelegt.

Ich wurde in der Fußgängerzone / vor dem Supermarkt von einem/einer HELP-Mitarbeiter/in angesprochen. Gibt es dafür eine Genehmigung?

Selbstverständlich lassen wir uns alle Werbestände, die wir im Rahmen unserer Mitgliederwerbung in vielen Städten Deutschlands positionieren, im Vorfeld von der jeweiligen Stadt bzw. dem jeweiligen Supermarkt genehmigen. Mit der Genehmigung stimmen wir bestimmten Auflagen zu, in welcher Form wir unseren Werbestand aufbauen und wie sich unsere Mitarbeiter*innen zu verhalten haben.

Corona: Welche Sicherheitsmaßnahmen werden bei der Werbung von Fördermitgliedern im öffentlichen Raum getroffen?

Unser Hygienekonzept gestaltet sich wie folgt:

  • Unsere Mitarbeiter/innen tragen Mundschutz und Handschuhe.
  • Am Stand ist eine Plexiglasscheibe als Gesprächsschutz angebracht.
  • Alle Flächen werden nach einem Gespräch desinfiziert.
  • Der Mindestabstand wird eingehalten.
  • Am Stand wird maximal ein/e Passant/in (evtl. mit Partner/in) sowie ein/e Mitarbeiter/in im Gespräch zugelassen.
  • Der/Die zweite Mitarbeiter/in hält in dieser Zeit ausreichend Abstand.

Ich möchte meine Fördermitgliedschaft widerrufen. An wen kann ich mich wenden?

Bitte senden Sie Ihren Widerruf unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer per Post an:

HELP e.V.
Sutelstr. 73
30659 Hannover

oder per E-Mail an: help-deutschland@mitgliederservice.org

Ich möchte meine Fördermitgliedschaft kündigen. Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können Ihre Fördermitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Kalenderjahres kündigen.

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Die Mitgliedsnummer wird Ihnen mit dem Begrüßungsschreiben mitsamt Mitgliedersausweis mitgeteilt. Außerdem können Sie die Mitgliedsnummer Ihren Kontoauszügen entnehmen: Die Mitgliedsnummer ist Teil des Verwendungszwecks Ihres SEPA-Lastschriftmandates.

Ich möchte einmalig etwas spenden. Geht das auch?

Natürlich! Wir freuen uns ebenso über einmalige Spenden, wie über neue Fördermitglieder. Ihre einmalige Spende können Sie projektbezogen oder auch zur freien Verfügung an das folgende Bankkonto richten:

Kontoinhaber: HELP e.V.
IBAN: DE07 2003 0000 0622 9241 99

Hinweis für Spender/innen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz:
In Rheinland-Pfalz gilt das sog. Sammlungsgesetz (SammlG) von 1970. Gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz haben wir eine Verpflichtungserklärung abgegeben, die uns das Sammeln von Spenden untersagt. Fördermitgliedschaften und Spenden aus Rheinland-Pfalz können daher nicht angenommen werden, selbst wenn Sie dies als Spender/in gerne möchten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Meine Kündigung liegt schon mehrere Wochen zurück. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Selbstverständlich bearbeiten wir Ihr Anliegen so schnell wie möglich. Manchmal kann es dennoch zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen. Sollte die Kündigungsfrist durch die von uns bedingte Verzögerung verstreichen, so gilt stets der Poststempel bzw. der Nachrichteneingang Ihres Kündigungsschreibens.

Ich lebe in Rheinland-Pfalz und möchte gerne spenden. Kann ich das trotz Sammlungsverbot dennoch tun?

Leider nein. Mit der Verpflichtungserklärung, die wir gegenüber der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz abgegeben haben, dürfen wir keine Spenden aus Rheinland-Pfalz annehmen. Selbst wenn Sie als Spender*in das gerne möchten! Spenden, die von uns eindeutig dem Land Rheinland-Pfalz zugeordnet werden können, werden von uns zurück überwiesen.

Nimmt HELP auch Sachspenden entgegen?

Sachspenden nehmen wir nur im Rahmen einzelner Aktionen entgegen (z.B. Sammel-Aktionen zu Weihnachten für Einrichtungen, wie die Arche München oder die Jugendhilfe Hermann Bödeker). Über Aktionen dieser Art informieren wir Sie auf der Startseite. Darüber hinaus können wir aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten keine Sachspenden annehmen.

Kann ich das HELP Magazin auch als Printausgabe erhalten?

Ja! Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@help-deutschland.de, teilen Sie uns Ihre Adresse mit und wir lassen Ihnen die aktuelle Mitgliederzeitschrift als Printversion zukommen.